Florian Böhme, Karl-Weber-Str.23, 73037 Göppingen, Fon 07161/916343, Fax 07161/916344, Mobil 0173/7016316 info@florian-boehme.de 1. Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem/der Unterzeichner/in - nachfolgend Klient genannt - und Florian Böhme - nachfolgend als Personal Fitness Trainer genannt - ist die Konzeption und Durchführung eines Personal Fitness Trainings in Form von Trainings-, Entspannungs-, Er- nährungs- oder Gesundheitsberatungseinheiten bzw. einer entsprechend individuell zu vereinbarenden Kombination aus diesen. 2. Der/die Klient/in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift seine/ihre verbindliche Teilnahme an meinem Angebot. Er/sie bestätigt, dass das vereinbarte Programm freiwillig und auf eigene Verantwortung, bei körperlicher und geistiger Gesundheit aufgenommen wird. Er/sie verpflichtet sich sowohl die Fragen nach seinem/ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, als auch über all ihm/ihr bekannten Krankheiten und Beschwerden unaufgefordert dem Personal Trainer Auskunft zu erteilen. Bei plötzlichen oder allgemeinen Befindlichkeitsveränderungen, wie z.B. Übelkeit, Schwindel, Herzbeschwerden o.ä. wird der/die Klient/in sofort den Personal Trainer informieren bzw. ggf. aus eigenem Antrieb das Training oder die Anwendung abbrechen. Der Personal Fitness Trainer verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen Stillschweigen zu bewahren und sie keinem Dritten zugänglich zu machen. 3. Der Personal Trainer verpflichtet sich, das Programm sorgfältig, gewissenhaft und unter Berücksichtigung der individuellen Belange des Klienten/ der Klientin zu planen und durchzuführen. 4. Der Personal Trainer übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, es sei denn, sie begründen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungssumme ist beschränkt auf höchstens der Vertragssumme, es besteht eine Berufshaftpflicht. 5. Die Trainings-, Anwendungs- und Beratungseinheiten umfassen in der Regel 60 Minuten. Abweichende Zeiteinheiten können individuell vereinbart werden. 6. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluß aktuelle Preisliste. 7. Im Programm-Entgelt sind in der Regel enthalten: ausführliche Vitalitätsberatung, Erstellung des Trainings-, Programm- oder Ernährungsplans sowie alle erforderlichen Aktualisierungen. 8. Die Zehner-Einheiten sind innerhalb von sechs Monaten einzulösen. Begründete Ausnahmen für Unterbrechungen innerhalb dieser Frist sind nach Rücksprache mit dem Personal Fitness Trainer einvernehmlich möglich. 9. Für den Fall dass der/die Klient/in das Programm oder einen Teil davon nicht bzw. komplett wahrnimmt, sind die (Rest)Einheiten auf Dritte über- tragbar und innerhalb sechs Monaten einzulösen. Die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Personal Fitness Trainer entfällt dadurch nicht. 10. Bei Terminabsagen 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder früher erfolgt keine Berechnung. Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) hat der Personal Fitness Trainer den Anspruch 60-100% des Stundensatzes in Anrechnung zu bringen. 11. Zahlungsbedingungen: Das Entgelt für die Programmeinheiten sind nach Vereinbarung gemäß Auftragsschein zu entrichten. Rechnung oder Lastschrift 12. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.